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Institut für Bankrecht
Johannes Kepler Universität Linz
4040 Linz-Auhof
zH Frau Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger
Tel: 0732/2468-8463
Fax: 0732/2468-8909

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ENTSCHEIDUNGEN

Zur fehlerhaften Beratung und Aufklärung bei der Vermögensanlage:

aktuelle Entscheidungen
Literaturhinweise

OGH 8. 11. 2011, 10 Ob 31/11y
OGH leitet Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Zulässigkeit von Zahlscheingebühren nach dem ZaDiG ein.

OGH 8. 11. 2011, 10 Ob 91/11x
Zur Beurteilung eines Interzessionsvertrages vor Inkrafttreten von § 25c KSchG.

OGH 20. 10. 2011, 2 Ob 204/10d
Zur Rechtslage beim Überweisungsauftrag im zweipersonalen Verhältnis und zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung der Bank gegen eine Spareinlage des Kunden.

OGH 12. 10. 2011, 7 Ob 68/11t
Zum Verstoß gegen das Bankgeheimnis und gegen § 6 Abs 1 Z 3 KSchG in AGB-Klauseln eines Leasingunternehmens.

OLG Wien 15. 9. 2011, 2 R 207/10s
17 Klauseln in ABB verstoßen gegen ZaDiG.

OGH 31. 8. 2011, 7 Ob 57/11z
Schickt der Überweisende an die bekl Bank ein E-Mail, in der er sie ermächtigt und beauftragt, eine Abbuchung von seinem Konto und eine Gutbuchung auf ihrem Konto (jeweils bei der Kl) vornehmen zu lassen und steht fest, dass die erfolgte Überweisung vom Willen des Überweisenden getragen war, haben der Überweisende und die Bank jedenfalls konkludent vereinbart, von den allfälligen Formvorschriften im konkreten Geschäftsfall abzusehen.

OGH 24. 8. 2011, 3 Ob 117/11v - Zak 2011/661, 354
Zur Ausdehnung einer Bürgschaftserklärung auf von der Hauptschuldnerin geschuldete gesetzliche Verzugszinsen.
Die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen richtet sich aber nach dem von der Bürgschaft gesicherten Grundgeschäft. Da die Hauptschuldnerin Kaufmann bzw Unternehmer kraft Rechtsform war, schuldet sie nach § 1333 Abs 2 ABGB idF ZinsRÄG (BGBl I 2002/118) Verzugszinsen iHv 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz. Darauf, ob die Übernahme der Bürgschaft ein Verbrauchergeschäft war oder nicht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

OGH 9. 8. 2011, 4 Ob 123/11h - ÖBA 2011/1761, 902
Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit rechtsgeschäftlicher Haftungserklärungen volljähriger Familienangehöriger ohne jedes oder jedenfalls ohne zulängliches Einkommen und Vermögen hat das Gericht eine auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezogene Gesamtabwägung aller objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen.
Zur Abwägung der für und gegen die Sittenwidrigkeit sprechenden Umstände.

LG Innsbruck 27. 7. 2011, 17 Cg 35/11f
Das LG Innsbruck erklärt vier Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als rechtswidrig. Bei den inkriminierten Klauseln ging es insb um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.

EuGH 7. 7. 2011, C-445/09, IMC Securities
Für die Annahme der Beeinflussung des Kurses eines oder mehrerer Finanzinstrumente durch Erzielung eines anormalen oder künstlichen Kursniveaus ist es nicht erforderlich, dass dieser Kurs über einen gewissen Zeitraum hinaus auf einem anormalen oder künstlichen Kursniveau bleibt.

OGH 7. 7. 2011, 5 Ob 95/11y
Die mangelnde Fälligkeit der gesicherten Forderung begründet für sich allein noch nicht den Vorwurf der rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme einer Bankgarantie. Die Tatsache, dass der Auftraggeber der Auszahlung der Garantiesumme widerspricht, berechtigt die Bank ebenfalls noch nicht, dem Begünstigten die Leistung zu verweigern.

OGH 7. 7. 2011, 5 Ob 42/11d
Generelle Haftungsfreizeichnung für Fahrlässigkeit in Bankbedingungen gesetzwidrig.

OGH 6. 7. 2011, 3 Ob 113/11f - ecolex 2011/383, 998 = Zak 2011/586, 316
Zu Anforderungen an den Buchvermerk als Publizitätsakt für eine Sicherungszession.

OGH 6. 7. 2011, 3 Ob 107/11y - Zak 2011/549, 296
Bei Verbraucherpreis-Indexklauseln, die eine automatische Entgeltanpassung (für Girokonten) vorsehen, muss die Vorgehensweise des § 29 Abs 1 ZaDiG eingehalten werden, insb muss die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Kunden eingeholt werden. Eine einseitige Änderung lässt § 29 Abs 2 S 1 ZaDiG nur mehr bei Wechselkursen und Zinssätzen zu.

HG Wien 4. 7. 2011, 30 Cg 197/10p
Die Klauseln Z 47, Z 48 und Z 75 Satz 3 1. Fall der ABB sind gesetzwidrig.

VfGH 16. 6. 2011, G 18/11
Verfassungswidrigkeit der unzureichend bemessenen neunmonatigen Legisvakanz für die durch die Neukonzeption der Kapitalertragsteuer für Wertpapiere erforderlichen unternehmensinternen Anpassungen der antragstellenden Kreditinstitute; keine Bedenken gegen die Steuer an sich sowie gegen die den Banken durch die Verpflichtung zur Einhebung der Steuer entstehenden Kosten.

BGH 7. 6. 2011, XI ZR 388/10 - NJW 2011, 2640 = Zak 2011/567, 302
Kontoführungsgebühr in AGB für Kreditverträge wegen unangemessener Benachteiligung des Kreditnehmers unwirksam.

OGH 7. 6. 2011, 5 Ob 103/11z - ÖBA 2011/1753, 823 = Zak 2011/741, 394
Wenn die Bankgarantie zu Unrecht oder gar missbräuchlich abgerufen wird, steht dem Auftraggeber die Leistungskondiktion analog § 1431 ABGB gegen den Leistungsempfänger zu. Dieser Bereicherungsanspruch verjährt erst nach 30 Jahren.

HG Wien 1. 6. 2011, 18 Cg 6/11p
Auch bei Versicherungen widerspricht Zahlscheinentgelt der Bestimmung des § 27 Abs 6 ZaDiG.

VwGH 16. 5. 2011, 2009/17/0185
Bank ist kein "verantwortlicher Beauftragter" iSv § 9 VStG.

OGH 5. 5. 2011, 2 Ob 157/10t - ÖBA 2011/1752, 820
Grundsätzlich ist an einen Verwendungsanspruch der Kl nach § 1042 ABGB gegenüber der Erstbekl zu denken, als die Kl durch die Belastung ihres Kontos infolge der Abrufung der Bankgarantie eine Aufwand hatte, den letztlich die Erstbekl hätte machen müssen, nämlich den Kredit an die Zweitbekl zurückzuzahlen.
Es ist allerdings jene Auffassung zu bejahen, die von einer Konkurrenz zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich - wenn auch nur vorläufig - durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, ausgeht. Dabei sind beide Bekl Solidarschuldner.

LG Salzburg 4. 5. 2011, 22 R 127/11x - jusIT 2011/65, 135 (Janisch)
Zum Widerruf einer Online-Banking-Überweisung im Betrugsfall.

OGH 12. 4. 2011, 4 Ob 53/11i
Der Kreditnehmer hat die Kosten für ein von der betreibenden Bank im Rahmen der Zwangsversteigerung beigezogenes Immobilienbüro zu tragen, wenn der Machthaber bei pflichtgemäßer Sorgfalt die Aufwendung zu diesem Zeitpunkt für die von ihm geschuldete Geschäftsbesorgung erforderlich und zweckmäßig halten durfte. Für die Beurteilung, ob der getätigte Aufwand notwendig und nützlich war, ist auf den Zeitpunkt der Aufwendung abzustellen. Auf den tatsächlichen Erfolg kommt es nicht an.

VwGH 11. 4. 2011, 2011/17/0048 - ÖBA 2011/110, 832 = RdW 2011/498, 471 = wbl 2011/214, 573
Compliance gem WAG - Auslegung einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung des § 18 WAG.

OGH 30. 3. 2011, 9 Ob 39/10s - ÖBA 2011/1734, 592 = Zak 2011/636, 193
Es entspricht der Verkehrssitte, den Wortlaut der Bankgarantie genau zu beachten. Wird aber vom Begünstigten die vorgeschriebene Formulierung gebraucht, dann sind nur mehr solche Einwendungen zulässig, die sich aus der Auslegung des Garantietextes selbst ergeben.
Der für die Bankgarantie typische Ausschluss von Einwendungen aus dem Valutaverhältnis und dem Deckungsverhältnis darf auch nicht auf Umwegen umgangen werden. Die Tatsache allein, dass der Auftraggeber der Auszahlung der Garantiesumme widerspricht, berechtigt die Bank nicht, dem Begünstigten die Leistung zu verweigern.

OLG Wien 29. 3. 2011, 4 R 327/10b
Irreführende Werbung für den Zinssatz beim Bauspardarlehen.

OLG Wien 15. 3. 2011, 2 R 200/10m
Einseitige Entgelterhöhungen der Banken aufgrund der sog Index-Klausel in den AGB nach dem ZaDiG unzulässig.

VfGH 4. 3. 2011, G 105/10
Der VfGH hat jene Bestimmung im BörseG aufgehoben, die vorsieht, dass ein Unternehmen, das Mitglied der Börse ist, automatisch von der Börsemitgliedschaft ausgeschlossen ist, wenn dessen Geschäftsleiter wegen Marktmanipulation verurteilt worden ist und sich das Unternehmen nicht von diesem Geschäftsleiter trennt. Diese Regelung führt zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Erwerbsfreiheit und verstößt gegen den Gleichheitssatz.

OGH 1. 3. 2011, 10 Ob 12/11d - ÖBA 2011/1745, 665
Zu Art und Umfang von Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank im Kreditgeschäft.

VwGH 28. 2. 2011, 2009/17/0205-0209 - ÖBA 2011/113, 837
Zum System des gemeinsamen Liquiditätsausgleichs.

OGH 23. 2. 2011, 3 Ob 155/10f - ÖBA 2011/1718, 401 (Wolkerstorfer) = JBl 2011, 508 (Wiesinger) = Zak 2011/282, 155
(Vgl Besprechungsaufsatz: Riedler, Sicherungszession: 3 Ob 155/10f - Neue Leitentscheidung zum Inhalt des Buchvermerks, Zak 2011, 143)
Die bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung eines Zessionsvermerks (Buchvermerks) in einer EDV-Buchhaltung unter Löschung der ursprünglichen (historischen) Daten führt trotz der Buchführungsvorschrift des § 190 Abs 5 UGB nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession.
Erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung kann die Wirksamkeit des Publizitätsakts beseitigen, dies aber nur mit Wirkung ex nunc.
Die Datierung der Setzung des Buchvermerks auf demselben ist zwar zum Nachweis des Zeitpunkts des Rechtsübergangs zweckmäßig, aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Sicherungszession.

OGH 22. 2. 2011, 8 Ob 5/11k - ÖBA 2011/1738, 598
Den verschiedenen Interzessionsformen liegt die Haftung eines persönlich haftenden Interzedenten für eine materiell fremde Schuld zugrunde. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn mehrere Personen gemeinsam und im gemeinsamen Interesse eine Verbindlichkeit eingehen und dementsprechend echte Mitschuldner sind. In diesem Sinn liegt eine materiell fremde Schuld dann vor, wenn dem zahlenden Interzedenten im Innenverhältnis ein Regressanspruch gegen den Hauptschuldner zusteht.

VfGH 21. 2. 2011, A 7/10 - RdW 2011/503, 476
Der VfGH ist zur Behandlung einer Klage auf Herausgabe eines gerichtlich beschlagnahmten Sparbuchs nicht zuständig. Die Überprüfung der der Beschlagnahme zugrunde liegenden einstweiligen Verfügung (§ 115 StPO) hat durch Entscheidung eines Gerichts zu erfolgen.

OGH 9. 2. 2011, 5 Ob 12/11t
Lockt ein Kreditnehmer unter wahrheitswidrigen Angaben von einem Dritten eine Bürgschaftserklärung für einen Kredit heraus und veranlasst der Filialleiter den Kreditnehmer (bloß), die Geldbeträge zur Deckung der Bankverbindlichkeiten zu verwenden, hat der Filialleiter in keiner Form eine Beitragstäterschaft zum vorangegangenen schweren Betrug geleistet.

OGH 28. 1. 2011, 6 Ob 249/10a - ÖBA 2011/1739, 599
Eine analoge Anwendung der §§ 25c, 25d KSchG auf Pfandbesteller kommt nicht in Betracht. Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 25c KSchG ist eine Bank aber nur ausnahmsweise zur Warnung eines Interzedenten verpflichtet, wenn sie weiß, dass der Hauptschuldner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Rückzahlung des Kredits in der Lage sein wird und wenn sie zudem damit rechnen muss, dass dem Interzedenten dieser Umstand nicht bewusst ist. Die Anforderungen an die Bank dürfen insb dann nicht überspannt werden, wenn der Interzedent in einer Nahebeziehung zum Hauptschuldner steht und von diesem selbst alle notwendigen Auskünfte fordern und erlangen kann.

OGH 18. 1. 2011, 4 Ob 195/10w - ÖBA 2011/1723, 421
Ob Interzession oder echte Mitschuld vorliegt, hängt von der Auslegung der Haftungszusage ab. Maßgeblich ist das dem Gläubiger bekannte oder von ihm leicht erforschbare Innenverhältnis seiner beiden Schuldner.

OGH 18. 1. 2011, 4 Ob 151/10z - ÖBA 2011/1711, 337
Zum Begriff "Patronatserklärung"; der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt auch bei Rechtsgeschäften, die die Parteien als "Patronatserklärung" bezeichnen. Zu Informationspflichten aus einer weichen Patronatserklärung.

EuGH 16. 11. 2010, C-76/10 (Pohotovost) - ÖBA 2011/37, 840 (Zeiringer)
Zur gerichtlichen Kontrolle der Missbräuchlickeit von Klauseln in Verbraucherkreditverträgen

OGH 17. 12. 2010, 6 Ob 142/10s - ÖBA 2011/1740, 656 (Bollenberger/Kellner)
Zur Abgrenzung zwischen Garantie und Bürgschaft.

VwGH 11. 11. 2010, 2008/17/0168 - RdW 2011/150, 150
Zum Zeitpunkt der Anzeige einer Satzungsänderung eines Kreditinstituts an die FMA.

OGH 29. 9. 2010, 7 Ob 35/10p
Eine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht der kreditgebenden Bank besteht nicht für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr, sondern ist nur dort zu fordern, wo sich der Verdacht schon so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.

HG Wien 7. 9. 2010, 22 Cg 11/10a
Eine Klausel zur Überwälzung von erhöhten Refinanzierungskosten in Fremdwährungskreditverträgen verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil die Klausel nicht zweiseitig formuliert ist, die für eine Entgeltänderung maßgeblichen Umstände nicht ausreichend genau beschrieben sind und zudem auch vom Willen des Unternehmers abhängige Umstände eine Refinanzierungskostenüberwälzung auslösen können.

OGH 1. 9. 2010, 6 Ob 146/10d - RdW 2011/151, 151
Das Rechtsverhältnis zwischen der garantierenden Bank und dem Begünstigten entsteht erst mit dem Zugang des Garantieofferts bzw der Übermittlung der Garantieurkunde, ohne dass es idR einer besonderen Annahme bedarf. Eine Aufklärungspflicht besteht idR nur dann, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs eine Aufklärung erwarten durfte. Im Allgemeinen bestehen im Zusammenhang mit einer Bankgarantie keine besonderen Warnpflichten, weil es sich dabei um eine im Handelsverkehr gebräuchliche Sicherungsform handelt, sodass die Bank idR davon ausgehen kann, der Auftraggeber und der Begünstigte würden hinreichende Sachkenntnis besitzen.

OGH 19. 5. 2010, 8 Ob 145/09w
OGH 22. 7. 2010, 8 Ob 166/09h
OGH 28. 7. 2010, 9 Ob 75/09h
Zum Schutzzweck der Geldwäschevorschriften des BWG.

OGH 13. 7. 2010, 4 Ob 94/10t
Eine Bank hat dem Begünstigten in Befolgung ihrer vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten unverzüglich die Beanstandung der fehlerhaften Inanspruchnahme einer Garantie mitzuteilen, wenn dieser dadurch noch die Möglichkeit hätte, die Garantie formgerecht und rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.

OGH 13. 7. 2010, 4 Ob 35/10s
Zur Haftung der Bank bei fehlerhaft ausgefülltem Überweisungsbeleg und Mitverschulden des Kunden.

OGH 30. 6. 2010, 7 Ob 232/09g - ZFR 2011/71, 131
Ist der Abruf einer Bankgarantie vereinbarungsgemäß außer von einer Abrufungserklärung auch von der Vorlage der Originalurkunde abhängig, liegt keine formgerechte Inanspruchnahme vor, wenn das Original wegen Verlustes nicht vorgelegt werden kann.

OGH 24. 6. 2010, 6 Ob 60/10g - JBl 2010, 659
Relevanter Zeitpunkt für vorsätzliche Täuschung; Selbsteintritt der Bank als Kommissionär durch einseitiges Rechtsgeschäft.

OGH 11. 5. 2010, 9 Ob 85/09d
Zur Ermittlung des Schadens bei fehlerhafter Vermögensverwaltung.

OLG Wien 6. 7. 2011, 2 R 223/10v
OLG Wien 21. 3. 2011, 30 R 58/10k
OLG Wien 25. 1. 2011, 4 R 209/10z
HG Wien 4. 10. 2010, 22 Cg 8/10k
HG Wien 27. 8. 2010, 30 Cg 29/10g
OLG Wien 7. 5. 2010, 2 R 18/10x
Die Zahlscheingebühr verstösst gegen § 27 Abs 6 ZaDiG.

OLG Wien 29. 4. 2010, 1 R 42/10v
Zu unzulässigen AGB-Klauseln bei der Vermögensverwaltung.

OGH 20. 4. 2010, 4 Ob 205/09i - ÖBA 2010/1650, 610 (Apathy) = JBl 2010, 509 (Faber/Lukas) = RdW 2010/572, 570 = Zak 2010/406, 237
Vgl Bruchbacher, Formpflicht für den sicherungsweisen Schuldbeitritt, Zak 2011/571, 303
OGH fordert nunmehr auch für einen Schuldbetritt das Formerfordernis der Schriftform.

VwGH 15. 4. 2010, 2007/17/0208
Zum Wertpapierhandel ohne Bankenkonzession.

VwGH 26. 3. 2010, 2009/17/0142
Das Interesse einer Person, die bei der FMA - zur Durchsetzung allfälliger Schäden vor den Zivilgerichten - eine Auskunft beantragt, kann nicht (generell) weniger wiegen als das Interesse der Parteien der (verwaltungsstrafrechtlichen) Verfahren an der Geheimhaltung.

OGH 24. 3. 2010, 3 Ob 246/09m
Die Zession einer noch nicht fälligen Forderung des späteren Gemeinschuldners gegenüber seinem Vertragspartner (eines Bauträgervertrags) an einen Werkunternehmer, der mit seinem im Auftrag des Zedenten hergestellten Werk erst das einredefreie und werthaltige Entstehen der abgetretenen Forderung bewirkt, ist nicht den Regeln der Sicherungszession zu unterwerfen, weil es vorrangiger Zweck der Vereinbarung war, die Werklohnforderung des Zessionars zu befriedigen.

OGH 11. 3. 2010, 4 Ob 28/10m - ecolex 2010/239
Haftung des Vermögensverwalters wegen falscher Beratung während aufrechten Vermögensverwaltungsvertrags.

OGH 3. 3. 2010, 9 Ob 8/10g
Im Fall des evidenten Missbrauchs eines Garantieabrufs kann der Garant selbst - ausnahmsweise - einen Rückzahlungsanspruch direkt gegen den Begünstigten geltend machen.

OGH 11. 2. 2010, 5 Ob 258/09s - ecolex 2010/190 (Friedl) = RdW 2010/506, 503 = Zak 2010/300, 175
Wird einer für den Liegenschaftseigentümer einschreitenden Bank eine umfassende Vollmacht zur Vorbereitung und Durchführung des privaten Verkaufs einer Liegenschaft erteilt, die der hypothekarischen Sicherung eines gewährten Kredits dient, deutet das bereits auf die Umgehung der Verbotsnorm des § 1371 ABGB hin.

OGH 11. 2. 2010, 5 Ob 206/09v; OGH 11. 2. 2010, 5 Ob 259/09p - ecolex 2010/151, 448
Aus dem völlig eindeutigen Wortlaut des § 27 Abs 1 u 2 GBG folgt, dass die Angabe der Firmenbuchnummer nur dann dieser Regelung entspricht, wenn sie in der die Eintragungsgrundlage bildenden Urkunde selbst erfolgt. Die Angabe der Firmenbuchnummer im Beglaubigungsvermerk in der Löschungsurkunde reicht dagegen grundsätzlich nicht aus.

OLG Graz 4. 2. 2010, 3 R 183/09w
Zu AGB-Klauseln in Fremdwährungskrediten.

OGH 17. 12. 2009, 6 Ob 212/09h - ecolex 2010/113, 344 (Rabl)
Zu AGB-Klauseln in einem Bürgschaftsvertragsformular.

OGH 19. 11. 2009, 8 Ob 37/09p - ecolex 2010/149, 446 (Friedl) = wbl 2010/57, 150
Gem § 32 Abs 4 Z 2 BWG muss bei Namenssparbüchern und den sog "Großbetragssparbüchern" der Erwerber der Spareinlagenforderung, wenn er Auszahlung begehrt, seinen Erwerb (und damit seine materielle Berechtigung) nachweisen oder zumindest bescheinigen. Die Bank trifft daher die Verpflichtung, sich von einer Person die nicht mit dem identifizierten Kunden ident ist, bescheinigen zu lassen, dass die Rechtsnachfolge oder die Bevollmächtigung in der Person gründet, die zuletzt zu diesem Sparbuch identifiziert wurde.

OGH 17. 11. 2009, 1 Ob 81/09g - ÖBA 2010/1620, 314
OGH 17. 11. 2009, 1 Ob 131/09k - ÖBA 2010/1621, 319 = ecolex 2010/114, 346
Vgl für beide E: Bollenberger, ÖBA 2010, 304.
Zu gesetzwidrigen AGB-Klauseln beim Leasingvertrag.

OGH 12. 11. 2009, 6 Ob 218/09s - ecolex 2010/115, 348
OGH 8. 9. 2009, 4 Ob 90/09b - ÖBA 2010/1610, 191 = JBl 2010, 253 = ecolex 2010/50, 154 (Aspöck)
Zur Auslegung von § 905 ABGB im Lichte der Zahlungsverzugs-RL und der EuGH-E C-306/06 vom 24. 5. 2008.

OGH 13. 10. 2009, 5 Ob 138/09v - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 193 = RdW 2010/36, 26 = ecolex 2010/76, 243 = ZFR 2010/42, 81
Nullverzinsungsklausel in Spareinlagenvertrag nichtig
Unterlassungserklärung (§ 28 Abs 2 KSchG) bei Vorlage neu formulierter Ersatzklauseln unwirksam

OGH 18.9.2009, 6 Ob 128/09f - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 194 = ÖBA 2010/1607, 186 = ecolex 2010/6, 42 = RdW 2010/21, 19
Verbandsklage gegen AGB für Spareinlagenvertrag

LG Klagenfurt, 18. 9. 2009, 21 Cg 38/09m
Gesetzwidrige Klauseln bei Fremdwährungskrediten; vor allem zu Konvertierungsmöglichkeiten und Kostenüberwälzungen seitens der Bank.

OGH 5. 8. 2009, 6 Ob 86/09d - ecolex 2010/19, 55 = RdW 2010/37, 27 = ZFR 2010/16, 39
Die Bank hat auf den Konten des Klägers Zinsgutschriften - ohne Gegenbuchung von EU-Quellensteuer - gutgebucht. Zu einer verspäteten Abbuchung der EU-Quellensteuer war sie aufgrund § 7 Abs 2 Z 1, § 8 EU-QuStG nicht mehr berechtigt. Die von ihr aus dem Titel "EU-Quellensteuer für 2005 und 2006" vorgenommenen Belastungsbuchungen erfolgten somit zu Unrecht, weshalb der Kläger einen Anspruch auf Stornierung der unrichtigen Belastungsbuchungen hat.

OGH 30. 6. 2009, 1 Ob 221/08v - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 144 = ÖBA 2009/1580, 825 = RdW 2009/816, 846 = ZFR 2010/15, 37
Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung zwischen der vermeintlich angewiesenen Bank und dem Empfänger bei einem gefälschten Scheck.

OGH 23. 6. 2009, 3 Ob 1/09g - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 151 = ÖBA 2010/1591, 55 = JBl 2009, 715 = ecolex 2009/405, 1053
Ob eine Interzession im Sinne des § 25c KSchG oder eine diese ausschließende echte Mitschuld vorliegt, hängt von der Auslegung des zwischen der kreditgebenden Bank und dem Haftungsübernehmer geschlossenen Vertrags ab. Ein Eigeninteresse an der Kreditaufnahme ist bloß Indiz für den Vertragswillen auf Begründung einer echten Mitschuld.
Wenn die Bank im von ihr verfassten Vertragsformular eine Bürgenhaftung verlangt und die Frage eines möglichen Eigeninteresses gar nicht erörtert wird, reicht ein tatsächlich bestehendes Eigeninteresse nicht aus, eine Interzession auszuschließen.
In einem solchen Fall obliegt es der Bank, Umstände zu behaupten und zu beweisen, dass der Vertragswille auf die Begründung einer echten Mitschuld gerichtet war, bei der keine Informationspflicht nach § 25c KSchG besteht.

OGH 29. 4. 2009, 7 Ob 13/09a - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 157 = ÖBA 2009/1582, 829 = ecolex 2009/297, 762 = ZIK 2009/269, 176
Im Fall einer Sicherungszession, die zugleich auch die Funktion einer Zession zahlungshalber erfüllt, muss sich der Zessionar ernstlich um die Eintreibung der zedierten Forderungen bemühen, bevor er auf die gesicherte Forderung gegen den Zedenten zurückgreifen darf.

OGH 16. 4. 2009, 6 Ob 287/08m - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 136, 139 = EF-Z 2010/51, 79 (Dullinger) = ÖBA 2009/1583, 830 = JBl 2009, 725 = ecolex 2009/223, 591 (Verweijen)
Zur Auskunftspflicht der Bank nach § 166 Abs AußStrG.

OGH 25. 3. 2009, 3 Ob 278/08s - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 146 = ecolex 2009/213, 582 (Graf) = RdW 2009/586, 585
Zu Z 75 der ABB.

OGH 26. 2. 2009, 1 Ob 31/09d - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 151 = ÖBA 2010/1590, 53 = Zak 2009/335, 217. Vgl dazu Kellner, Zak 2009, 207.
Zu "fremde Verbindlichkeit" iSd § 25c KSchG.

OGH 24. 2. 2009, 4 Ob 14/09a - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 151
Eine Bank ist auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 25c KSchG ausnahmsweise zur Warnung eines Interzedenten verpflichtet, wenn sie weiß, dass der Hauptschuldner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Rückzahlung des Kredits in der Lage sein werde, und wenn sie zudem damit rechnen muss, dass dem Interzedenten dieser Umstand nicht ebenfalls bewusst ist. Die Anforderungen an die Bank dürfen insbesondere dann nicht überspannt werden, wenn der Interzedent in einer Nahebeziehung zum Hauptschuldner steht und von diesem selbst alle notwendigen Auskünfte fordern und erlangen kann.

OGH 19. 2. 2009, 2 Ob 107/08m - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 140 = ÖBA 2009/1551, 457 (P. Bydlinski) = EvBl 2009/98 (Perner) = ecolex 2009/216, 586. Vgl dazu Graf, ecolex 2009, 577.
OGH 24. 2. 2009, 9 Ob 3/08v - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 140 = ÖBA 2009/1564, 595 = ecolex 2009/216, 586
Im Fall einer "Phishing"-Attacke ist die Zurechnung von Willenserklärungen des unberechtigt handelnden nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht abzulehnen. Selbst wenn man die (fahrlässige) Ermöglichung des Zugriffs auf seine persönlichen Kenndaten als ein den Rechtsschein begründendes Verhalten des Kontoinhabers anerkennen wollte, wird es der Bank bei Zugang des Überweisungsauftrags regelmäßig an der Kenntnis hievon fehlen.

OGH 28. 1. 2009, 10 Ob 70/07b - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 167 = ÖBA 2009/1588, 922 = RdW 2009/355, 401
Der OGH erklärt in Verbandsprozess folgende Klauseln in VISA-Kreditkartenverträgen für unzulässig:

unzulässige Klauseln
zur Entscheidung

OGH 27. 1. 2009, 8 Ob 137/08t - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 164 = ecolex 2009/177, 480 = ÖBA 2010/1600, 130 = bbl 2009, 118
Einwendungen aus dem Valuta- und dem Deckungsverhältnis dürfen auch durch Umwege nicht in die Prüfung des Abrufs der Garantie eingebracht werden, soweit diese nicht als Bedienung der Garantie festgelegt wurden.

OGH 20. 1. 2009, 4 Ob 188/08p - Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2009/2010, 184 = MR 2009, 92 (Heidinger) = ecolex 2009/274, 694 = RdW 2009/367, 407
Zum Unterlassungsanspruch wegen irreführender Geschäftspraktiken in der Werbung für Wertpapiere.

Zur Rückforderung überhöhter Kreditzinsen
Verbraucherkredite:
OGH 7 Ob 190/04y; 10 Ob 23/04m; 9 Ob 62/04i; 4 Ob 73/03v; 2 Ob 106/03g; 3 Ob 280/02a; 3 Ob 234/04i; 3 Ob 148/04t; 7 Ob 222/04d; 2 Ob 98/03f, 1 Ob 68/05i;1 Ob 162/05p; 7 Ob 204/05h; 6 Ob 172/05w; 3 Ob 236/05k; 4 Ob 10/06h; HG Wien 1 R 248/05z; 9 Ob 23/07h; 8 Ob 98/09h
Unternehmerkredite:
10 Ob 125/05p; 10 Ob 145/05d
vgl dazu jüngst Klauser/Gaugg, ecolex 2006, 740

Übersicht in folgenden Links:

Zur Rückforderung überhöhter Kreditzinsen bei Verbraucherkrediten
Zur Rückforderung überhöhter Kreditzinsen bei Unternehmerkrediten

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